Version 1.6. Juni 2026
1.1 Durch die Nutzung der von Holdsport.dk ApS (nachfolgend „Holdsport“ genannt) zur Verfügung gestellten Software sowie weiterer Dienstleistungen akzeptiert der Nutzer/Käufer (nachfolgend „Verein“ genannt) die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Damit gilt zwischen Holdsport und dem Verein eine Vereinbarung als geschlossen.
1.2 Holdsport ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern dies dem Verein mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt wird. Es obliegt dem Verein, sich jederzeit über die geltenden Geschäftsbedingungen auf dem Laufenden zu halten und diese zu akzeptieren.
1.3 Dritte, einschließlich Einzelpersonen, können diese Bedingungen im Namen des Vereins akzeptieren, wobei sie dafür einstehen, dass die erforderliche Vollmacht und Bevollmächtigung hierfür vorliegen und dass der Verein zuvor ordnungsgemäß über die Bedingungen informiert wurde.
1.4 Alle Belange im Zusammenhang mit der DSGVO / der Verarbeitung personenbezogener Daten werden in den besonderen Bedingungen von Holdsport hierzu geregelt. Diese sind vom Verein gesondert zu akzeptieren.
1.5 Alle Belange im Zusammenhang mit anderen Holdsport-Diensten, z. B. Webshop (eigener Webshop, der von Holdsport betrieben wird, sowie Webshops, die vom einzelnen Verein betrieben werden), Holdsport Billetsalg usw. werden in eigenständigen Bedingungen geregelt, die der einzelne Verein sowie der einzelne Nutzer bei der Nutzung dieser Dienste akzeptieren muss.
1.6 Holdsport ist berechtigt, sämtliche Änderungen, Aktualisierungen, Ergänzungen und Einschränkungen usw. vorzunehmen, die Holdsport für relevant oder erforderlich hält. Solche Aktualisierungen, Verbesserungen und Änderungen können mit oder ohne Ankündigung erfolgen und können die Dienste beeinflussen, einschließlich Informationen und Daten, die in die Software von Holdsport hochgeladen oder von dieser abgegeben werden.
1.7 Holdsport bemüht sich, Änderungen, Aktualisierungen usw. mit möglichst geringer Beeinträchtigung für den Verein und die Teammitglieder umzusetzen.
1.8 Holdsport wird betrieben von:
Holdsport.dk ApS2.1 Das Inkrafttreten der Vereinbarung und der Zeitpunkt der Zahlung, sofern die Vereinbarung Zahlungsverpflichtungen enthält, sind grundsätzlich der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus.
2.2 Es kann eine Probezeit vereinbart werden. Die Dauer einer etwaigen Probezeit wird von Holdsport festgelegt.
2.3 Eine Vereinbarung über die Nutzung von Software und/oder anderen von Holdsport zur Verfügung gestellten Dienstleistungen gilt als geschlossen, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
2.4 Ein Dienst ist als eine Leistung definiert, die einem Verein oder einem Abonnement zugeordnet werden kann und eine besondere Funktionalität enthält. Dies erfolgt in der Regel gegen Bezahlung gemäß der jeweils geltenden Preis- oder Produktübersicht. Als Beispiele für Dienste können PRO, Premium, Buchführung, Buchhaltungslizenz (Billy), bannerfreie Website u. a. genannt werden.
2.5 Eine feste und fortlaufende Vereinbarung über die Erbringung von Diensten wie z. B. PRO, Buchführung, Buchhaltungslizenz usw. wird als Abonnement / Abonnementvereinbarung definiert.
2.6 Da alle Produkte von Holdsport entweder aus „Software as a Service“ und/oder darauf bezogenen Dienstleistungen bestehen, gilt das Produkt mit der Zurverfügungstellung an den Verein als geliefert. In welchem Umfang der Verein das Produkt nutzt oder sich entscheidet, das Produkt nicht zu nutzen, ist für die Zahlungsverpflichtung ohne Bedeutung, da die fortlaufende Zurverfügungstellung so zu betrachten ist, dass Holdsport das/die betreffende(n) Produkt(e) und/oder Dienste geliefert hat. Es besteht daher kein Rückgaberecht und keine Möglichkeit einer Erstattung von Abonnements oder Diensten. Im Übrigen wird auf die allgemeinen Bedingungen für die Kündigung von Vereinbarungen verwiesen, siehe hierzu Ziffer 4 unten.
2.7 Die Vereinbarung bringt es mit sich, sofern die Vereinbarung Dienste enthält, die gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt werden, dass fortlaufend Zahlungen erfolgen, entweder in festen Intervallen oder fortlaufend nach Verbrauch. Der Verein akzeptiert, dass Holdsport gemäß Verbrauch und Abonnement Zahlungen vom Verein oder von den Mitgliedern des Vereins über eine oder mehrere vom Verein angegebene Zahlungskarten, Betalingsservice oder Leverandørservice einzieht. Das Abonnement läuft fortlaufend, bis der Verein das Abonnement schriftlich kündigt, siehe hierzu Ziffer 4 unten.
2.8 Zusammensetzung (Produkte) und Preis des Abonnements hängen von der konkreten Wahl des Vereins ab. Rechnungsstellung und Einziehung erfolgen entsprechend.
2.9 Bei einer Erweiterung des Abonnements können einzelne Dienste, z. B. Funktionen, Leistungen und Zusatzmodule, mit eigenständigen Bedingungen verbunden sein, die zusätzlich zu diesen Bedingungen akzeptiert werden müssen, bevor sie genutzt werden können.
3.1 Der Verein erhält gemäß den vorliegenden Geschäftsbedingungen und in Abhängigkeit der konkreten Wahl/Zusatzwahl von Produkten und/oder Diensten einen nicht-exklusiven Zugang zur Nutzung der Produkte und Dienste von Holdsport. Die Produkte von Holdsport werden grundsätzlich online als "Software as a Service" zur Verfügung gestellt. Durch die Vereinbarung erwirbt der Verein nicht die Produkte oder Dienste von Holdsport oder eine Kopie oder einen Teil davon und erhält keine Lizenz zur Ausführung der Software von Holdsport, außer als Software as a Service. Weitere Dienste sind unter Ziffer 2.4 beispielhaft aufgeführt und können jederzeit auf der Website von Holdsport eingesehen werden.
3.2 Eine Vereinbarung kann auf Wunsch und schriftliche Erklärung des Vereins auf einen Dritten übertragen werden. Holdsport wird vor der Übertragung einen Nachweis über die Identität des Vereins und die einschlägigen Vollmachtsverhältnisse verlangen. Ein Abonnement mit unbezahlten Rechnungen, fälligen wie nicht fälligen, kann nicht übertragen werden.
3.3 Der Verein hat sicherzustellen, dass der Dienst von Holdsport nicht in einer Weise genutzt wird, die dem Namen, dem Ruf oder dem Goodwill von Holdsport schaden könnte oder gegen einschlägige Rechtsvorschriften oder sonstige Regelungen verstößt.
3.4 Der Verein ist im Verhältnis zwischen dem Verein und dem einzelnen Mitglied, einschließlich Eltern u. a., selbst verantwortlich. Dies gilt sowohl für Vereinsbedingungen, Mitgliedschaftsbedingungen als auch für Verkaufsbedingungen bei Kauf von Leistungen in Form von Training, Turnierteilnahme sowie Kauf von Verbrauchsgütern, Trainingsbekleidung usw. Dies gilt unabhängig davon, ob dies direkt zwischen dem Verein und dem einzelnen Mitglied oder über das Portal von Holdsport, z. B. Webshop, erfolgt. Die Verkaufsbedingungen von Holdsport erfassen nur die Rolle von Holdsport bei der Zurverfügungstellung eines Portals. Zugrunde liegende Verkaufsbedingungen, einschließlich Rückgaberecht, Mängelrügen usw., werden vom einzelnen Verein aufgestellt. Holdsport fordert den Verein auf, sicherzustellen, dass diese Grundlage vorhanden ist.
4.1 Der Verein kann sein Abonnement jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Monats kündigen.
4.2 Die Kündigung ist schriftlich an [email protected] zu richten. Die Kündigung kann auch über die Vereinseinstellungen auf der Website erfolgen.
4.3 Holdsport kann ein Abonnement mit einer Frist von 3 Monaten zuzüglich laufender Rechnungsperiode kündigen oder ohne Frist bei wesentlicher Vertragsverletzung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Verein oder bei Insolvenz des Vereins.
4.4 Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist Holdsport nicht verpflichtet, die bei Holdsport registrierten Daten des Vereins aufzubewahren oder dem Verein Zugang zu diesen zu gewähren.
4.5 Sofern eine angemeldete Person nach den Rechtsvorschriften oder den Bedingungen von Holdsport den über Holdsport gekauften Zugang zur Teilnahme an einer Mannschaft vor deren Ende widerruft, storniert oder auf sonstige Weise beendet, ist Holdsport berechtigt, vom Verein den vollen Betrag, den Holdsport in diesem Zusammenhang an die angemeldete Person zurückzahlt, gutgeschrieben zu bekommen. Das Honorar von Holdsport für den Verkauf des Zugangs zur Teilnahme an einer Mannschaft ist weiterhin vom Verein zu zahlen.
4.6 Etwaige Beträge, auf die Holdsport Anspruch hat, werden von Holdsport gegenüber dem Verein durch Aufrechnung abgerechnet.
5.1 Der Verein hat Holdsport für die Teilnahme an Mannschaften, die über Holdsport verkauft werden sollen, alle einschlägigen Informationen über die betreffende(n) Mannschaft(en) zu geben, u. a. die folgenden:
5.2 Vollmacht, Zahlungen, Kündigung usw.: Die Vereinbarung über das Recht zur Teilnahme an einer Mannschaft oder anderen Aktivitäten, die eine Zahlung erfordern, wird direkt zwischen dem Verein und der angemeldeten Person (nachfolgend „Teammitglied“ genannt) geschlossen. Der Verein erteilt durch die Vereinbarung Holdsport die Vollmacht, im Namen des Vereins Zahlungen vom Teammitglied entgegenzunehmen. Der Verein hat auf Verlangen von Holdsport geltende Vollmachten für alle Teammitglieder, von denen Zahlungen entgegengenommen werden sollen, nachweisen zu können. Holdsport überweist solche entgegengenommenen Zahlungen (für die Teilnahme) wie angegeben. Die Teilnahme an der Mannschaft im Verein muss vom Teilnehmer mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Monats gekündigt werden können, sobald 5 Monate seit dem Kauf des Teilnahmerechts über Holdsport verstrichen sind. Sofern die Mannschaft eine kürzere Laufzeit als 12 Monate nach dem Kauf des Teilnahmerechts hat und der Betrag 2.000 DKK nicht übersteigt, der in einer Rate über Holdsport gezahlt wird, muss die Teilnahme lediglich vom Teilnehmer mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden können.
5.3 Im Zusammenhang mit dem Verkauf des Rechts zur Teilnahme an Mannschaften über Holdsport wird Holdsport, sofern die Informationen nicht vom Verein an Holdsport zur Verfügung gestellt werden, Informationen vom Teammitglied einholen, z. B. dessen Name, Adresse und Geburtsdatum. Diese Informationen werden an den Verein weitergegeben. Sofern der Verein weitere Informationen benötigt, ist dies gesondert zu vereinbaren. Soweit das Teammitglied als Nutzer von Holdsport angelegt ist oder wird, ist Holdsport berechtigt, die eingeholten Informationen auch im eigenen Namen zu verarbeiten.
5.4 Holdsport kann verlangen, dass die Informationen über das Teammitglied verschlüsselt übermittelt werden. Der Verein trägt in diesem Fall seine eigenen Kosten für die Übertragung und Entschlüsselung der von Holdsport verschlüsselten Informationen. Der Verein hat Holdsport zu informieren, falls der Verein eine solche Verschlüsselung verlangt; in diesem Fall trägt der Verein sowohl seine eigenen als auch die Kosten von Holdsport für die Umsetzung eines solchen Systems.
5.5 Der Verein hat unverzüglich, und innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Mitteilung über den Verkauf eines Teilnahmerechts an einer Mannschaft über Holdsport, Holdsport schriftlich zu benachrichtigen, sofern ein Teammitglied keinen Zugang erhalten kann. Hat Holdsport innerhalb der Frist keine Mitteilung erhalten, gilt der Verkauf als vom Verein genehmigt. Eine Ablehnung eines solchen Verkaufs kann nur aus wichtigem Grund erfolgen und ist schriftlich zu begründen. Der Verein hat alle Kosten zu tragen, die Holdsport in diesem Zusammenhang entstehen. Kann der Betrag in einer Rate ebenso wie in mehreren Raten gezahlt werden, dürfen die gesamten Teilzahlungen nicht den Betrag übersteigen, den das Teammitglied bei Zahlung in einer Rate zu zahlen hätte.
5.6 Beim Verkauf des Rechts zur Teilnahme an Mannschaften über Holdsport zieht Holdsport im Auftrag des Vereins den angegebenen Betrag für die Teilnahme vom Teammitglied ein. Kann/soll die Teilnahme fortlaufend vom Teammitglied gezahlt werden (z. B. bei monatlicher Zahlung für die Teilnahme an einer Saison), nimmt Holdsport die Einziehung für solche kürzeren Perioden gemäß den vom Verein gemachten Angaben vor. Holdsport.dk kann nicht garantieren, dass das Teammitglied für die nachfolgenden Perioden zahlt.
5.7 Die über Holdsport erfolgende Einziehung der Zahlung für die Teilnahme an einer Mannschaft erfolgt stets für die laufende oder kommende Periode; der Verein ist unter keinen Umständen berechtigt, gegenüber dem Teammitglied eine Aufrechnung, insbesondere für nicht gezahlte frühere Zahlungsrückstände, in über Holdsport erhaltenen Zahlungen vorzunehmen.
5.8 Der von Holdsport im Auftrag des Vereins eingezogene Betrag wird von Holdsport innerhalb von 14 Tagen nach Durchführung der Zahlung an den Verein überwiesen. Der Verein teilt Holdsport zu diesem Zweck schriftlich eine Kontonummer bei einem dänischen Kreditinstitut mit.
5.9 Der Verein erhält keine Zinsen auf sein Guthaben bei Holdsport.
6.1 Die geltenden Preise und die Produktübersicht sind jederzeit auf der Website von Holdsport, www.holdsport.dk, abrufbar.
6.2 Holdsport behält sich jederzeit das Recht vor, den Preis mit einer Frist von mindestens 30 Tagen anzupassen.
6.3 Alle Preise sind in dänischen Kronen angegeben und verstehen sich zzgl. dänischer Mehrwertsteuer, oder in der jeweiligen Währung außerhalb Dänemarks.
6.4 Der Verein ist verpflichtet, für die Abonnements zu zahlen, die der Verein anlegt oder die Holdsport auf Anfrage des Vereins für den Verein anlegt. Der Zeitpunkt, ab dem der Verein zur Zahlung für Abonnement und Dienste verpflichtet ist, wird nach den Regelungen in Ziffer 2 bestimmt.
6.5 Für laufende Rechnungsperioden gibt es keine Erstattung und kein Widerrufsrecht.
6.6 Wird das Abonnement nicht fristgerecht bezahlt, wird der Zugang des Vereins zu kostenpflichtigen Funktionen, z. B. Holdsport PRO, gesperrt.
6.7 Der Verein akzeptiert, dass Rechnungen und Mahnungen, die per E-Mail an die vom Verein angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden, als zugestellt gelten, wenn sie von Holdsport versandt wurden. Die allgemeinen Regeln über die Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung gelten für die Vereinbarung. Die Mahngebühr beträgt 100,- DKK, während sich die Zinsen nach den Vorschriften des dänischen Zinsgesetzes richten.
6.8 Holdsport kann im Auftrag des Vereins Zahlungen für die Teilnahme an Mannschaften, Gebühren und andere Zahlungen im Auftrag des Vereins bei den Teammitgliedern einziehen. Der Verein steht für die privatrechtliche Grundlage der Einziehung zwischen dem Verein und dem Teammitglied dort ein, wo eine Einziehung im Auftrag des Vereins erfolgt und wo keine direkte Vereinbarung über Zahlung oder Einziehung zwischen Holdsport und dem Teammitglied geschlossen wird. Siehe hierzu insgesamt Ziffer 5 oben.
6.9 Wird eine von Holdsport im Auftrag des Vereins beim Teammitglied vorgenommene Einziehung abgelehnt, aus welchem Grund auch immer, z. B. bei einer Zahlungsstreitigkeit, ist der Verein für die Zahlung der Holdsport dadurch entstehenden Kosten verantwortlich. Dies umfasst Gebühren, Zinsen, aufgewendete Bearbeitungszeit usw. Es liegt in der Verantwortung des Vereins, die Angelegenheit in Zusammenarbeit mit dem Teammitglied zu regeln. Holdsport informiert den Verein über den Vorgang, damit der Verein die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann.
7.1 Holdsport übernimmt keine Verantwortung für Programmierfehler und Serverausfälle und kann nicht für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Software von Holdsport entstanden sind. Holdsport haftet ebenfalls nicht für Hacker-Angriffe, Viren oder höhere Gewalt.
7.2 Holdsport wird für jeden Anspruch oder Schaden schadlos gehalten, der auf Produkthaftung, Schäden bei Dritten oder Haftung gegenüber Dritten zurückzuführen ist, soweit dies aus der Nutzung der Software von Holdsport durch den Verein herrührt.
7.3 Holdsport speichert täglich Backups aller Daten, und diese Backups werden mindestens 30 Tage aufbewahrt. Alle darüber hinausgehenden Backup-Bedürfnisse sind Sache des Vereins.
7.4 Es liegt in der Verantwortung des Vereins, sicherzustellen, dass eingehende Daten korrekt sind, einschließlich Daten über Teammitglieder, Stammdaten, einziehungsbezogene Informationen usw.
7.5 Holdsport haftet nicht für Drittanbieterlösungen, auf die über „Integrationen“ in der Software von Holdsport zugegriffen werden kann. Holdsport kann somit nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Qualität und Zuverlässigkeit der Informationen und auch nicht für die Ergebnisse, die durch diese Drittanbieterlösungen erzielt werden, haftbar gemacht werden. Ebenso wenig kann Holdsport für die Verfügbarkeit, Sicherheit oder Funktionalität der Drittanbieterlösungen, einschließlich für mögliche Schäden und/oder Verluste, haftbar gemacht werden.
7.6 Holdsport haftet nicht für die Nutzung der API von Holdsport durch den Verein. Holdsport kann somit nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Qualität und Zuverlässigkeit der Informationen und auch nicht für die Ergebnisse, die durch diese Integrationen erzielt werden, haftbar gemacht werden. Ebenso wenig kann Holdsport für die Verfügbarkeit, Sicherheit oder Funktionalität der Integrationen, einschließlich für mögliche Schäden und/oder Verluste, haftbar gemacht werden.
7.7 Es liegt in der Verantwortung des Vereins, Holdsport bei Änderungen aller einschlägigen Stammdaten zu informieren, einschließlich Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, CVR-Nr. usw.
7.8 Holdsport strebt eine möglichst hohe Betriebsstabilität an, haftet jedoch nicht für Ausfälle oder Betriebsstörungen, einschließlich für Betriebsstörungen, die durch Faktoren außerhalb der Kontrolle von Holdsport verursacht werden. Hierunter fallen u. a. Stromausfälle, Fehler an Geräten, Internetverbindungen, Telekommunikationsverbindungen oder Ähnliches. Bei Ausfällen oder Störungen bemüht sich Holdsport, den Normalbetrieb schnellstmöglich und ohne unnötige Verzögerungen wiederherzustellen.
7.9 Holdsport.dk haftet nicht für mittelbare Schäden des Vereins, einschließlich entgangener Zahlungen oder sonstiger Einnahmen. Der gesamte Schadensersatzanspruch des Vereins gegenüber Holdsport.dk kann keinesfalls einen Betrag übersteigen, der dem Honorar entspricht, das Holdsport.dk innerhalb der letzten 6 Monate vor Schadenseintritt vom Verein erhalten hat.
8.1 Im Rahmen des Onboardings des Vereins und des kontinuierlichen Betriebs sammelt Holdsport fortlaufend Informationen über den Verein, die Teammitglieder sowie andere mit dem Verein verbundene Personen. Dies umfasst u. a. Kontaktdaten, Stammdaten, Daten über Spiele usw., Zahlungsdaten (verstanden als Banktransaktionsdaten oder Ähnliches) sowie Daten über die Nutzung der Software von Holdsport durch den Verein. Dies wird in der Cookie- und Datenschutzerklärung von Holdsport geregelt.
8.2 Holdsport ist berechtigt, ein Transaktionsprotokoll über die Aktivitäten auf dem Konto des Vereins zu führen, um Systemfehler zu überwachen und nachzuverfolgen. Transaktionsprotokolle werden bis zu 30 Tage fortlaufend aufbewahrt und enthalten Daten über Anmeldungen von Nutzern und Transaktionshandlungen.
8.3 Soweit Holdsport Daten vom Verein erhält, steht der Verein dafür ein, dass diese Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Regeln der DSGVO und/oder anderen einschlägigen Rechtsvorschriften erhoben und gespeichert wurden. Der Verein steht zugleich dafür ein, die Rechte, z. B. in Form einer nachweisbaren Einwilligung, zur Übermittlung der Daten an Holdsport zu besitzen. Der Verein stellt Holdsport von jeglicher Haftung in diesem Zusammenhang frei.
8.4 Soweit Holdsport.dk personenbezogene Daten im Auftrag des Vereins verarbeitet, einschließlich der Erhebung, handelt Holdsport in Bezug auf diese Daten ausschließlich auf Weisung des Vereins. Holdsport hat technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um zu verhindern, dass solche Daten zufällig oder unrechtmäßig zerstört, verloren gehen oder beeinträchtigt werden, sowie dass sie Unbefugten zur Kenntnis gelangen, missbraucht oder auf sonstige Weise entgegen dem Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten verarbeitet werden.
8.5 Holdsport ist berechtigt, Dritte mit der Verarbeitung von Daten zu beauftragen, für die der Verein Verantwortlicher ist, sofern zwischen dem Verein und einem solchen Dritten Bedingungen entsprechend denen in Ziffer 8.4 gelten. Auf Anfrage des Vereins wird der Verein über solche Vereinbarungen informiert.
8.6 Holdsport stellt dem Verein auf dessen Anfrage ausreichende Informationen zur Verfügung, damit dieser überprüfen kann, dass die genannten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Der Verein trägt seine eigenen Kosten sowie sämtliche Kosten von Holdsport, die in diesem Zusammenhang anfallen. Holdsport ist nicht verpflichtet, dem Verein nach Ende des Abonnements Zugang zu im System registrierten Daten zu gewähren – siehe hierzu Ziffer 4.
8.7 Holdsport kann in besonderen Fällen Dritten Zugang zu Daten des Vereins gewähren, jedoch nur in Übereinstimmung mit der einschlägigen Datenschutzgesetzgebung und dem dänischen Recht. Dies kann im Zusammenhang mit Urteilen, behördlichen Anordnungen, Insolvenz des Vereins, Todesfällen oder Ähnlichem erfolgen.
8.8 Im Zusammenhang mit Fusionen und Unternehmensübernahmen oder dem Verkauf des Geschäfts von Holdsport ganz oder teilweise erhalten die übernehmende Einheit sowie deren Berater Zugang zu den beschriebenen Informationen. Dies umfasst auch personenbezogene Daten. In solchen Fällen schließen die externen Parteien eine Geheimhaltungsvereinbarung mit Holdsport.
8.9 Zur Sicherstellung einer schnellen und präzisen Kommunikation und Unterstützung der Nutzer können wir bei Holdsport automatisierte Werkzeuge einsetzen, darunter ChatGPT von OpenAI und verwandte Werkzeuge, um Anfragen von Vereinen und anderen Nutzern zu analysieren und zu beantworten. Wir verwenden den Dialog mit den Nutzern als Grundlage für die Weiterentwicklung dieser Werkzeuge. Der Dialog mit den Nutzern wird anonymisiert. Als Nutzer bist du mit dieser Nutzung einverstanden.
9.1 Mit Vertragsschluss der vorliegenden Geschäftsbedingungen werden Holdsport in Bezug auf die Daten des Vereins ausreichende Rechte eingeräumt, um seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nachkommen und diese betreiben zu können.
9.2 Es erfolgt keine Übertragung immaterieller Rechte auf den Verein. Name, Logo und sonstige Geschäftskennzeichen von Holdsport sind geschützte Marken und dürfen vom Verein nur nach Vereinbarung mit Holdsport verwendet werden.
9.3 Alle Materialien, die sich auf der Website und in der Software von Holdsport befinden, gehören Holdsport. Dies gilt sowohl für Designs, Texte, Funktionalität, Logos als auch für den Gesamteindruck. Wenn Sie Holdsport zitieren oder auf andere Weise in einem Umfang oder auf eine Weise erwähnen möchten, die nach geltendem Recht üblich und zulässig ist, bitten wir Sie, Holdsport vorab um schriftliche Erlaubnis zu bitten.
9.4 Alle Daten und Informationen, die von der Software von Holdsport abgegeben werden, mit Ausnahme der Daten des Vereins, gehören Holdsport und dürfen verwendet werden, solange dies in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften steht. Vorstehendes gilt jedoch nicht für Code jeglicher Art.
9.5 Der Verein steht dafür ein, dass er alle einschlägigen Rechte an Materialien erworben hat, die der Verein im Zusammenhang mit den Diensten von Holdsport verwendet. Dies gilt sowohl in Bezug auf Verkauf, Vermarktung, Durchführung der Veranstaltung als auch im Zusammenhang mit Nachberichterstattung, Kommunikation usw.
9.6 Rechte können z. B. Urheberrechte, sonstige Bild- oder Markenrechte, wettbewerbsrechtliche Aspekte sowie persönlichkeitsrechtliche Aspekte umfassen, z. B. im Zusammenhang mit der Verwendung von Bildern in der Vermarktung usw.
9.7 Ebenso ist der Verein dafür verantwortlich, dass das verwendete Material – in Form von Bildern, Text, Video oder anderen Formaten – nach gewöhnlicher zeitgemäßer Beurteilung oder nach einer Beurteilung auf Grundlage des geltenden Rechts nicht anstößig oder verletzend wirkt. Holdsport behält sich sowohl das Recht vor, Inhalte, die Holdsport für anstößig hält, zu entfernen, als auch eine etwaige Haftung für die Nutzung gegenüber dem Verein geltend zu machen.
9.8 Der Verein haftet für alle Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang und stellt Holdsport in jeder Hinsicht schadlos. Wird Holdsport zur Zahlung für vom Verein genutzte Rechte sowie für Rechte, die von Dritten im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Vereins online in einer Weise genutzt wurden, die eine Haftung von Holdsport begründet, in Anspruch genommen, wird Holdsport die Erstattung dieser Kosten sowie die Bezahlung des bei Holdsport für die Bearbeitung der Angelegenheit angefallenen Zeitaufwands vom Verein verlangen. Dies kann durch Aufrechnung oder nach Aufforderung an den Verein erfolgen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dänischem Recht. Jede Streitigkeit, die sich aus der Vereinbarung, einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergibt, ist im Dialog zwischen den Parteien beizulegen. Kann keine Einigung erzielt werden, ist der zutreffende Gerichtsstand das Amtsgericht Aarhus (Byretten i Aarhus).